SALZBURG
IN NEUEN ANSICHTEN
Ein Wettbewerb, veranstaltet von der NEUHAUSER KUNSTMÜHLE und der
SALZBURGER SPARKASSE BANK AG.
THEMA
die künstlerische Auseinandersetzung mit der Stadtlandschaft am Beispiel
der Stadt Salzburg.
BEWERBUNG
Interessierte KünstlerInnen reichen bis zum 29.02.2012 eine Dokumentation
ihres bisherigen Werkes, durch Fotografien, Kataloge oder ähnliches,
jedenfalls unter Einschluss einer Biografie im Postweg oder vorzugsweise
per Mail, bei der Galerie NEUHAUSER KUNSTMÜHLE, Mühlstraße
5a, 5023 Salzburg oder anmeldung@neuhauser-kunstmuehle.at,
ein. Das vorgelegte Material wird grundsätzlich nicht zurückgesandt.
Es bildet die Grundlage für die Entscheidung der Jury. Die Jury ist
auch berechtigt selbst Künstler zur Teilnahme am Wettbewerb einzuladen.
Die Jury
wird die ausgesetzten Stipendien für Werke der Malerei, der Grafik
und überhaupt Arbeiten in der Fläche mit allen künstlerischen
Mitteln, nicht jedoch Druckgrafik und künstlerische Fotografien vergeben.
TEILNEHMER
Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen aus dem In- und Ausland.
BEWERBUNGSFRIST
Bewerbungen um die ausgeschriebenen Stipendien müssen in der Galerie
NEUHAUSER KUNSTMÜHLE bis zum 29.02.2012 eingelangt sein. Maßgeblich
ist der Poststempel oder der Eingang der elektronischen Nachricht.
JURYENTSCHEIDUNG
Die Jury vergibt 6 Arbeitsstipendien im folgenden Umfang:
Unterkunft und Beistellung eines Ateliers in Salzburg in der Zeit vom
3.09. bis 15.10.2012
Auszahlung eines Aufenthaltsbeitrages von € 3.000,00 bei Ankunft
in Salzburg
Ausstellung der während des Arbeitsaufenthaltes geschaffenen Werke
in der Zeit vom 20.10. bis 10.11.2012 in der NEUHAUSER KUNSTMÜHLE
Die Jury
wird die Stipendiaten zwischen dem 1. und 10.03.2012 verständigen.
Die Arbeiten
bleiben im Eigentum der Künstler und werden während der Ausstellungsdauer
in der NEUHAUSER KUNSTMÜHLE zum Verkauf angeboten. Der Verkaufspreis
wird vom Künstler im Einvernehmen mit der Galerie festgelegt. Im
Falle eines Verkaufes erhält die NEUHAUSER KUNSTMÜHLE einen
Anteil von 40 %.
DIE
JURY
Die Jury entscheidet mit Stimmenmehrheit ohne Dirimierungsrechte.
Die ausgestellten
Arbeiten sind von den Künstlern in der Zeit vom 12. bis 15.11.2012
in der NEUHAUSER KUNSTMÜHLE abzuholen. Arbeiten die nicht abgeholt
werden, können von der Galerie ab dem 1.01.2013 zugunsten einer karitativen
Organisation verwertet werden.
VERSICHERUNG
Alle Werke sind vom Einlangen in der Galerie bis zum Abholungszeitpunkt
mit dem angegeben Bruttopreis abzüglich des Galerieanteiles von 40
% versichert. |